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Allgemeine Geschäfts- & Reisebedingungen für Einzel- und Gruppenkunden (Mietomnibusverkehr)

Allgemeine Geschäfts- & Reisebedingungen (Einzelkunden)

Allgemeine Hinweise

Abweichungen von der Fahrstrecke, Betriebsstörungen, Betriebsunterbrechungen aller Art, für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadensersatzpflicht unsererseits gegenüber dem Fahrgast oder dem Auftraggeber.

Die vom VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis eingesetzten Busse sind ausnahmslos Nichtraucherbusse.

Stark alkoholisierte Personen und rechtsextreme Gruppierungen sind von der Beförderung durch uns ausgeschlossen.

Wer die festgesetzte Abfahrtszeit versäumt, hat daraus keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Für die Zeitbestimmung gilt das Fahrtenschreiberblatt des EG-Kontrollgerätes. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt. Die wegfallende Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.

1. Abschluss eines Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer/innen (z.B. persönliche AssistentInnen), für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis händigt dem Kunden unverzüglich nach Vertragsabschluß die Reisebestätigung aus.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis vor, an dem er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises pro Person zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist unmittelbar nach Eingang der Rechnung fällig. Diese erfolgt bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn.

3. Leistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben für den Reisezeitraum gültigen Prospekt, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages - wie z. B. Ersatzhotel gleicher oder besserer Kategorie, Vertauschen der Reiseziele bei einer Rundreise - die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis ihm eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafengebühren, die Reise betreffende Änderung der Wechselkurse) zu ändern. Sie hat den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Der Kunde hat sein Umbuchungs- bzw. kostenloses Rücktrittsrecht bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach der Preiserhöhungserklärung dem VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis dieser gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde ist jederzeit berechtigt, vor Reisebeginn durch Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. In diesem Falle ist der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis berechtigt, folgende Pauschalen zu berechnen:

a) 30 bis 22 Tage vor Reiseantritt = 20 % des Reisepreises

b) 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt = 30 % des Reisepreises

c) 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt = 45 % des Reisepreises

d) d) ab 6 Tage vor Reiseantritt = 55 % des Reisepreises

Bei Umbuchungen nach Vertragsabschluß wird eine Gebühr in Höhe von 25,- Euro erhoben. Im Falle des Rücktritts kann der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis vom Kunden ebenfalls die tatsächlich entstandenen Mehrkosten- wie z. B. Eintrittskarten für Veranstaltungen - verlangen, sofern ein Wiederverkauf nicht möglich ist.

Wird eine entsprechende Ersatzperson bis zum Reisebeginn gefunden, und der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis widerspricht nicht den Eintritt dieser Dritten (diese Person muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen oder ihrer Teilnahme stehen keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen) so wird lediglich nur eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 25,- Euro pro Person erhoben. Alle Rechte und Pflichten gehen dann auf die Ersatzperson über.

Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis empfiehlt eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung - die Stornogebühren und Rückreisekosten in bestimmten Fällen übernimmt - abzuschließen. Des weiteren wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Hierbei muss es sich um erhebliche Leistungen handeln.

7. Rücktritt und Kündigung durch den VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis

Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis kann in folgenden Fällen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen:

a)Eine Kündigung ohne Einhaltung von Fristen ist möglich, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis oder einer ihrer Vertreter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.

b) Ein Rücktritt bis zwei Wochen vor Reiseantritt ist möglich bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt dieser Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen. Nach der Rücktrittserklärung erhält der Kunde unverzüglich den bereits gezahlten Reisepreis zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

War die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg oder Kriegsgefahr, Naturkatastrophen und Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis, als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

9. Haftung des VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis

Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Reisevorbereitung

2. die Beförderung in ihren Reisebussen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

3. die Richtigkeit der Reisebeschreibung

4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen

5. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

10. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet er bei Personenschäden bis 76.693,78 Euro je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.090,34 Euro. Liegt der Reisepreis über 1.363,10 Euro, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis empfiehlt den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Veranstaltungs- und/oder Theaterbesuche, Ausstellungen). Ein Schadensersatzanspruch gegen den VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Bordpersonal (FahrerIn, ReiseleiterIn) oder dem VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis zur Kenntnis zu geben. Das Bordpersonal ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Kunden, die die Kultur des Gastlandes, die Würde seiner BewohnerInnen nicht respektieren oder durch sein/ihr Verhalten die Reise erheblich stören, kann das Bordpersonal in Absprache mit dem VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis von der Reise ausschließen, d.h. den Vertrag kündigen (gem. Ziffer 7. a).

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche aus nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung hat der Kunde schriftlich innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Reisebeendigung dem VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis geltend zu machen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in sechs Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt. Die wegfallende Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des VbA-Selbstbestimmt Leben e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Gruppenkunden (Mietomnibusverkehr

1. Zustandekommen eines Vertrages

Angebote des VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend. Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich oder mündlich erteilen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch des VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem des Auftrages ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung dann zustande, wenn der Besteller innerhalb einer Woche nach Zugang die Annahme erklärt.

2. Fahrpreis, Nebenkosten, Leistungsumfang

Es gilt der bei Vertragsabschluß vereinbarte Mietpreis inklusive gesetzl. Umsatzsteuer. Alle Nebenkosten - wie z.B. Straßennutzungsgebühren, Fähren, Einreisegebühren, Parkgebühren etc. - sind neben dem Fahrpreis vom Kunden zu zahlen, es sei denn, es wird ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart. Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet. Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigungen oder Verunreinigungen des genutzten Fahrzeuges durch den Besteller oder seiner Fahrgäste entstehen, bleibt unberührt.

Es gilt der bei Vertragsabschluß vereinbarte Mietpreis inklusive gesetzl. Umsatzsteuer. Alle Nebenkosten - wie z.B. Straßennutzungsgebühren, Fähren, Einreisegebühren, Parkgebühren etc. - sind neben dem Fahrpreis vom Kunden zu zahlen, es sei denn, es wird ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart. Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet. Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigungen oder Verunreinigungen des genutzten Fahrzeuges durch den Besteller oder seiner Fahrgäste entstehen, bleibt unberührt.

Reisegepäck wird im normalen Umfang mitbefördert. Im Wageninneren untergebrachtes Handgepäck ist vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen. Mitreisende dürfen durch Gepäckstücke oder dergleichen nicht behindert oder belästigt werden. Zusätzliches Gepäck - wie z.B. Skier, Zelte, Fahrräder etc. - dürfen nur nach Absprache mit dem VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis mitgenommen werden, Transportpflicht und Haftungsansprüche bestehen hierfür allerdings nicht. Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis empfiehlt den Abschluss entsprechender Versicherungen (z.B. Transport-, Reisegepäck-, Fahrradversicherung).

Nicht zum Leistungsumfang des VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis gehören Auskünfte über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften. Der Auftraggeber bzw. die Fahrgäste sind für Einhaltung der Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, trägt der betroffene Fahrgast selbst. Eine Gewähr für die vom VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis erteilten Auskünfte wird nicht übernommen. Weiterhin umfasst die vereinbarte Leistung nicht die Erfüllung des Zweckes des Ablaufes der Fahrt, die Beaufsichtigung der Fahrgäste - insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen, die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt, die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen.

3. Bezahlung

Die Hälfte des Gesamtpreises muss 10 Tage vor Abfahrt unserem Konto gutgeschrieben sein; es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart. Wir behalten uns die Erhebung einer Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises bei Vertragsabschluß vor.

4. Rücktritt

Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis kann Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen - unbeschadet einer Geltendmachung höherer Schadensersatzansprüche, z.B. Quartierbuchungen, Schifftickets oder andere Reisevorleistungen - verlangen. In diesem Fall ist der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis berechtigt, folgende Pauschalen zu erheben: a) bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt = 10 % b) ab 29 bis 11 Tage vor Fahrtantritt = 25 % c) ab 10 bis 2 Tage vor Fahrtantritt = 45 % und d) 1 Tag davor = 50 % des vereinbarten Preises.

Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die er nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen.

5. Kündigung

a) Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt unumgänglich, die für den Besteller erheblich und nicht zumutbar sind, dann ist er - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesen Fällen ist das Busunternehmen verpflichtet, den Besteller auf dessen Verlangen hin, zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt im Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so werden diese vom Besteller getragen.

b) Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind dann ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungsänderungen auf einem Umstand beruhen, den der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis nicht zu vertreten hat.

c) Kündigt der Besteller den Vertrag, steht dem VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

d) Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt oder den Besteller erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Im Falle einer Kündigung nach Antritt der Fahrt, - beruhend auf höherer Gewalt -, ist der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis auf Wunsch des Bestellers hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf eine Beförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Besteller getragen.

e) Kündigt der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis den Vertrag, steht ihm eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

a) Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt unumgänglich, die für den Besteller erheblich und nicht zumutbar sind, dann ist er - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesen Fällen ist das Busunternehmen verpflichtet, den Besteller auf dessen Verlangen hin, zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt im Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so werden diese vom Besteller getragen.

6. Haftung und Haftungsbeschränkung

Der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung. Er haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen. Die Regelungen über die Rückbeförderung bleiben unberührt.

Die Fahrgäste sind durch die Haftpflichtversicherung des Unternehmens versichert. Die Haftung für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden je beförderte Person 1.000,00 Euro übersteigt; soweit dem VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für Schäden insbesondere an Rechtsgütern der Fahrgäste, die durch Verschulden des Bestellers oder seiner Fahrgäste entstehen, übernimmt der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis keine Haftung. Für Verlust oder Verwechslung von Gepäckstücken trifft er keine Haftung. Der Besteller oder seine Fahrgäste haften für jeden Schaden, der durch mitgeführte Sachen verursacht wird.

Für Schäden, die infolge mangelnder Beaufsichtigung mitreisender Kinder, Jugendlicher und hilfsbedürftiger Personen entstehen, ist der Besteller schadenersatzpflichtig.

7. Fahrer/Lenkzeiten/Verpflegung

Von uns werden die gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals strikt eingehalten. Der Auftraggeber hat den Reiseablauf so zu planen, dass die Einhaltung der Bestimmungen gewährleistet werden kann. Folgende Werte dürfen bei Einfahrerbesetzung nicht über- bzw. unterschritten werden:

Schichtzeit insgesamt: 14 Stunden darin Lenkzeit insgesamt: 9 Stunden Ruhezeit zwischen 2 Schichtzeiten: 11 Stunden

Wir beschränken uns hier auf die nötigsten Angaben, geben aber gern Auskunft über weitergehende Regelungen für das Fahrpersonal

Bei Mehrtagesfahrten hat der Besteller für angemessene Unterkunft und Verpflegung des Fahr- + Servicepersonals Sorge zu tragen.

8. Mitwirkungspflicht

Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen entweder die Mitfahrgäste erheblich beeinträchtigt, die Sicherheit in Frage gestellt wird oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für den VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis unzumutbar ist. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber dem VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis bestehen in diesen Fällen nicht.

Der Besteller und seine Fahrgäste sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, mögliche Beanstandungen unverzüglich dem Bordpersonal und, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis zu richten, damit er Abhilfe schaffen kann. Bei schuldhafter Unterlassung durch den Auftraggeber tritt der Anspruch auf Minderung nicht ein.

9. Allgemeine Hinweise

Abweichungen von der Fahrstrecke, Betriebsstörungen, Betriebsunterbrechungen aller Art, für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadensersatzpflicht unsererseits gegenüber dem Fahrgast oder dem Auftraggeber.

Die vom VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis eingesetzten Busse sind ausnahmslos Nichtraucherbusse.

Stark alkoholisierte Personen und rechtsextreme Gruppierungen sind von der Beförderung durch uns ausgeschlossen.

Wer die festgesetzte Abfahrtszeit versäumt, hat daraus keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Für die Zeitbestimmung gilt das Fahrtenschreiberblatt des EG-Kontrollgerätes. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt. Die wegfallende Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Gerichtsstand ist der Sitz des VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Reisedienst für Rollis.

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